Der heimische Strommarkt hat heuer mehr Bewegung gesehen als in den Jahren davor. Im ersten Quartal 2026 wechselten 110.160 Stromkundinnen und -kunden den Lieferanten, davon 86.024 Haushalte; die Wechselrate lag bei 1,7 Prozent (Quelle: E-Control, Presseaussendung vom 13. Mai 2026). Im Nachbarland läuft die Debatte anders, weil dort der Abstand zwischen Grundversorgung und Wettbewerbstarif deutlich größer ausfällt. Wer in Deutschland Stromtarife vergleichen möchte, findet das für einzelne Netzgebiete wie Hannover mit Grundversorger, Netzbetreiber und Preisniveau aufgeschlüsselt. Für österreichische Haushalte gelten andere Maßstäbe, und die sind seit Kurzem neu geschrieben.
Das ElWG hat die Spielregeln neu gefasst
Mit dem Elektrizitätswirtschaftsgesetz (BGBl. I Nr. 91/2025) ist das alte ElWOG abgelöst worden. Zwei Punkte betreffen Haushalte direkt. Gekündigt wird mit zwei Wochen Frist und ohne Kündigungstermin, während ein Lieferant selbst acht Wochen einhalten muss (§ 24 ElWG). Und seit 1. April 2026 darf der technische Teil des Wechsels höchstens 24 Stunden dauern und muss an jedem Arbeitstag möglich sein (§ 25 ElWG). Die Vertragsbindung bleibt davon unberührt.
Neu ist außerdem ein bundesweiter Sozialtarif. Haushalte, die vom ORF-Beitrag befreit sind, zahlen für ein Kontingent von 2.900 Kilowattstunden im Jahr einen gestützten Energiepreis von 6 Cent je Kilowattstunde (§ 36 ElWG). Ab der vierten im Zentralen Melderegister gemeldeten Person kommen 52,50 Euro pro Person und Jahr dazu. Das Kontingent hängt nämlich am Zählpunkt: Eine fünfköpfige Familie teilt sich dieselben 2.900 Kilowattstunden wie ein Einpersonenhaushalt. Gestützt wird allein der Energieanteil; Netz und Abgaben bleiben davon unberührt.
Grundversorgung heißt hier nicht dasselbe
Ein Begriff sorgt regelmäßig für Missverständnisse. In Österreich ist die Grundversorgung ein Kontrahierungszwang: Jeder Lieferant, der Haushalte beliefert, muss Kundinnen und Kunden, die sich darauf berufen, zum Preis seines normalen Neukundenprodukts beliefern (§ 30 ElWG). Ein Auffangnetz zum üblichen Tarif also. In Deutschland ist die Grundversorgung dagegen häufig das teuerste Angebot am Markt: Zum Stichtag 1. April 2025 kostete sie im Schnitt 44,93 Cent je Kilowattstunde, ein Vertrag bei einem anderen Lieferanten 38,20 Cent (Quelle: Monitoringbericht Energie 2025, Bundesnetzagentur). Wer die deutsche Erzählung eins zu eins übernimmt, rechnet mit den falschen Zahlen.
Was ein Wechsel im eigenen Bundesland bringt
Für einen Musterhaushalt mit 3.500 Kilowattstunden kosten die Standardprodukte der lokalen Anbieter zwischen 890,91 und 1.218,11 Euro im Jahr, jeweils inklusive Netz, Steuern und Abgaben (Quelle: E-Control, Strompreismonitor vom 1. August 2026). Zwischen dem günstigsten und dem teuersten Landesversorger liegen damit gut 320 Euro, ohne dass ein Haushalt etwas dafür kann. Mitentscheidend ist die eigene Adresse, ähnlich wie beim Heizsystem, wo sich die Frage nach Wärmepumpe und Förderung je nach Bundesland unterschiedlich beantwortet.
Entsprechend unterschiedlich fällt der Wechselgewinn aus. Gegenüber dem meistgenutzten Produkt des lokalen Anbieters sind es in Salzburg rund 252 Euro im Jahr, in Wien rund 163 Euro und in Tirol nur etwa 20 Euro (Quelle: E-Control, Strompreismonitor vom 1. August 2026). In Tirol lohnt der Aufwand derzeit kaum, in Salzburg schon. Diese Spanne erklärt auch, warum die Wechselrate im Bundesschnitt so niedrig bleibt.
Für den Vergleich selbst gibt es eine amtliche Adresse: den Tarifkalkulator der E-Control, betrieben von der Regulierungsbehörde und ohne Vermittlungsinteresse. Strom und Gas lassen sich dort getrennt durchrechnen. Wichtig ist die Erwartungshaltung. Nur der Energieanteil steht überhaupt im Wettbewerb, Netzentgelte und Abgaben zahlt jeder Haushalt im selben Netzgebiet in gleicher Höhe. In Deutschland macht der wettbewerbliche Teil rund 41 Prozent des Haushaltspreises aus (Quelle: BDEW-Strompreisanalyse, August 2026), in Österreich ist die Größenordnung ähnlich.
Häufige Fragen
Wie lange dauert ein Wechsel in Österreich wirklich?
Der technische Vorgang beim Netzbetreiber ist seit 1. April 2026 auf 24 Stunden begrenzt. Davor liegt aber die eigene Kündigungsfrist von zwei Wochen, und bei einer vereinbarten Bindungsfrist kommt deren Ende dazu. In Summe vergehen also weiterhin Wochen, nicht Stunden.
Wer hat Anspruch auf den Sozialtarif?
Haushalte, die von der Pflicht zum ORF-Beitrag befreit sind. Der gestützte Preis gilt für 2.900 Kilowattstunden im Jahr je Zählpunkt, darüber hinaus greift ein oberer Referenzwert, den die E-Control quartalsweise berechnet. Größere Haushalte erhalten ab der vierten gemeldeten Person einen Zuschlag.
Zählt Gas beim Wechseln anders als Strom?
Ähnlich ist der Ablauf, größer die Bewegung im Markt: Im ersten Quartal 2026 lag die Wechselrate bei Gas mit 2,4 Prozent über jener bei Strom. Wer beides beim selben Anbieter hat, sollte trotzdem getrennt rechnen, weil Bündelrabatte selten den Unterschied ausgleichen.
Kann ich einfach zum deutschen Anbieter wechseln?
Nein. Liefern darf in Österreich nur, wer hier als Lieferant tätig und im Netzgebiet angemeldet ist. Deutsche Vergleichsportale bilden den deutschen Markt ab und taugen als Blick über die Grenze, nicht als Angebot für einen Haushalt in Linz oder Graz.
Fazit: rechnen, bevor die Jahresabrechnung kommt
Drei Schritte reichen für den Anfang. Zuerst den Jahresverbrauch aus der letzten Abrechnung holen, dann im Tarifkalkulator der E-Control die Produkte für die eigene Postleitzahl durchrechnen und dabei die Bindungsfrist mitlesen. Und schließlich prüfen, ob ein Anspruch auf den Sozialtarif besteht, weil der mehr bringt als jeder Anbieterwechsel. Wer im Winter zusätzlich den Verbrauch drückt, etwa mit einer Sommerstrategie zum Kühlen ohne Klimagerät, spart an beiden Enden der Rechnung.

