Bei einer einvernehmlichen Kündigung beenden Arbeitgeber und Arbeitnehmer das Dienstverhältnis gemeinsam und einvernehmlich. Sie ist 2026 in Österreich eine flexible und beliebte Lösung – wenn man die Vorteile und Fallstricke kennt. Dieser Ratgeber zeigt Ablauf, Vorteile und worauf du achten musst.
Anders als bei einer einseitigen Kündigung sitzen hier beide Seiten an einem Tisch und legen das Ende gemeinsam fest. Einen Überblick über alle Varianten gibt der Ratgeber zur Kündigung in Österreich. Das schafft Spielraum bei Beendigungstermin und Konditionen, verlangt aber auch, dass du deine Interessen aktiv einbringst.
Was eine einvernehmliche Auflösung ist
Die einvernehmliche Auflösung ist eine gemeinsame Vereinbarung, das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu beenden. Beide Seiten müssen zustimmen – niemand wird gegen seinen Willen gebunden. Weil keine gesetzliche Kündigungsfrist eingehalten werden muss, lässt sich der Beendigungstermin frei vereinbaren, etwa passend zum Start eines neuen Jobs.
So läuft sie ab
In der Praxis folgt die einvernehmliche Auflösung meist diesen Schritten:
- Gespräch: Eine Seite schlägt die einvernehmliche Beendigung vor.
- Verhandlung: Beendigungstermin, offene Ansprüche und Zeugnis werden besprochen.
- Schriftliche Vereinbarung: Alle Punkte werden festgehalten und von beiden unterschrieben.
- Endabrechnung: Resturlaub, Sonderzahlungen und Abfertigung werden abgerechnet.
Vorteile gegenüber der einseitigen Kündigung
Der größte Vorteil ist die Flexibilität: Der Austrittstermin ist frei wählbar und an keine starre Frist gebunden. Die Trennung verläuft in der Regel respektvoller, was für ein gutes Zeugnis und spätere Referenzen wichtig sein kann. Außerdem lassen sich Details wie ein früherer Wechsel, die Übergabe oder offene Urlaubstage sauber regeln. Für viele ist die einvernehmliche Lösung deshalb der angenehmere Abschluss.
Risiken und Zahlen zum Arbeitslosengeld
Ein wichtiger Punkt ist das Arbeitslosengeld: Bei einer einvernehmlichen Auflösung kann unter Umständen eine Sperrfrist drohen, in der zunächst kein Bezug möglich ist. Das solltest du vor der Unterschrift abklären. Laut Statistik Austria lag die Arbeitslosenquote in Österreich zuletzt im einstelligen Prozentbereich (Statistik Austria, 2026). Das AMS verzeichnet jährlich Hunderttausende Beendigungen von Arbeitsverhältnissen – ein erheblicher Teil davon einvernehmlich (AMS, 2026). Genau deshalb lohnt es sich, die Folgen für den Bezug vorab zu prüfen.
| Merkmal | Einvernehmlich | Einseitige Kündigung |
|---|---|---|
| Zustimmung beider Seiten | nötig | nicht nötig |
| Frist | frei vereinbar | gesetzlich/KV-geregelt |
| Anfechtbarkeit | kaum | teils möglich |
| Stimmung | meist respektvoll | oft konfliktreicher |
Worauf du vor der Unterschrift achten solltest
Lass dir Bedenkzeit und unterschreibe nichts unter Druck. Prüfe den Beendigungstermin, alle offenen Ansprüche und das Zeugnis. Klär die Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld – im Zweifel vorab bei Arbeiterkammer oder AMS nachfragen. Und halte jede Vereinbarung schriftlich fest, damit später nichts strittig ist.
Häufige Fragen
Bekomme ich nach einer einvernehmlichen Auflösung Arbeitslosengeld?
Grundsätzlich ja, allerdings kann eine Sperrfrist gelten. Die genaue Situation solltest du vor der Unterschrift mit dem AMS klären.
Muss ich einer einvernehmlichen Kündigung zustimmen?
Nein. Sie kommt nur zustande, wenn beide Seiten einverstanden sind. Du kannst dir Bedenkzeit nehmen oder ablehnen.
Brauche ich dafür eine schriftliche Vereinbarung?
Sie ist dringend zu empfehlen. Schriftlich festgehaltene Punkte zu Termin, Ansprüchen und Zeugnis schützen beide Seiten vor späterem Streit.
Bleibt der Abfertigungsanspruch erhalten?
Im System „Abfertigung neu“ wird über die Vorsorgekasse angespart. Ob etwas ausgezahlt wird, hängt von Eintrittsdatum und Bedingungen ab und sollte vorab geklärt werden.
Fazit
Die einvernehmliche Kündigung ist 2026 ein fairer, flexibler Weg, ein Arbeitsverhältnis zu beenden – vorausgesetzt, du achtest auf Termin, Ansprüche und die Folgen fürs Arbeitslosengeld. Mit schriftlicher Vereinbarung und vorheriger Beratung gehst du auf Nummer sicher.

