Eine einvernehmliche Kündigung beendet das Dienstverhältnis ohne gesetzliche Kündigungsfrist, sofern Arbeitgeber und Arbeitnehmer dem Beendigungstermin gemeinsam zustimmen. Der Austrittstermin ist frei wählbar, kann aber beim Arbeitslosengeld eine Sperrfrist auslösen. Dieser Ratgeber erklärt Ablauf, Vorteile und worauf du 2026 in Österreich vor der Unterschrift achten musst.
Anders als bei einer einseitigen Kündigung sitzen hier beide Seiten an einem Tisch und legen das Ende gemeinsam fest. Einen Überblick über alle Varianten gibt der Ratgeber zur Kündigung in Österreich. Das schafft Spielraum bei Beendigungstermin und Konditionen, verlangt aber auch, dass du deine Interessen aktiv einbringst. Wer nach der Karenz nicht in den alten Job zurückkehren will, wählt statt des Wiedereinstiegs häufig ebenfalls diesen Weg; die Rechte rund um Rückkehr und Kündigungsschutz erklärt der verlinkte Ratgeber.
Was eine einvernehmliche Auflösung ist
Die einvernehmliche Auflösung ist eine gemeinsame Vereinbarung, das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu beenden. Beide Seiten müssen zustimmen, niemand wird gegen seinen Willen gebunden. Weil keine gesetzliche Kündigungsfrist eingehalten werden muss, lässt sich der Beendigungstermin frei vereinbaren, etwa passend zum Start eines neuen Jobs.
So läuft sie ab
In der Praxis folgt die einvernehmliche Auflösung meist diesen Schritten:
- Gespräch: Eine Seite schlägt die einvernehmliche Beendigung vor.
- Verhandlung: Beendigungstermin, offene Ansprüche und Zeugnis werden besprochen.
- Schriftliche Vereinbarung: Alle Punkte werden festgehalten und von beiden unterschrieben.
- Endabrechnung: Resturlaub, Sonderzahlungen und Abfertigung werden abgerechnet.
Vorteile gegenüber der einseitigen Kündigung
Der größte Vorteil ist die Flexibilität: Der Austrittstermin ist frei wählbar und an keine starre Frist gebunden. Die Trennung verläuft in der Regel respektvoller, was für ein gutes Zeugnis und spätere Referenzen wichtig sein kann. Details wie ein früherer Wechsel, die Übergabe oder offene Urlaubstage lassen sich zudem sauber regeln.
Risiken und Zahlen zum Arbeitslosengeld
Ein wichtiger Punkt ist das Arbeitslosengeld: Bei einer einvernehmlichen Auflösung kann unter Umständen eine Sperrfrist drohen, in der zunächst kein Bezug möglich ist. Das solltest du vor der Unterschrift abklären. Laut Statistik Austria lag die Arbeitslosenquote in Österreich zuletzt im einstelligen Prozentbereich (Statistik Austria, 2026). Jährlich verzeichnet das AMS Hunderttausende Beendigungen von Arbeitsverhältnissen, ein erheblicher Teil davon einvernehmlich (AMS, 2026). Genau deshalb lohnt es sich, die Folgen für den Bezug vorab zu prüfen.
| Merkmal | Einvernehmlich | Einseitige Kündigung |
|---|---|---|
| Zustimmung beider Seiten | nötig | nicht nötig |
| Frist | frei vereinbar | gesetzlich/KV-geregelt |
| Anfechtbarkeit | kaum | teils möglich |
| Stimmung | meist respektvoll | oft konfliktreicher |
Worauf du vor der Unterschrift achten solltest
Lass dir Bedenkzeit und unterschreibe nichts unter Druck. Prüfe den Beendigungstermin, alle offenen Ansprüche und das Zeugnis. Klär die Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld, im Zweifel vorab bei Arbeiterkammer oder AMS nachfragen. Jede Vereinbarung gehört zudem schriftlich festgehalten, damit später nichts strittig ist.
Häufige Fragen
Bekomme ich nach einer einvernehmlichen Auflösung Arbeitslosengeld?
Grundsätzlich ja, allerdings kann eine Sperrfrist gelten. Die genaue Situation solltest du vor der Unterschrift mit dem AMS klären.
Muss ich einer einvernehmlichen Kündigung zustimmen?
Nein. Sie kommt nur zustande, wenn beide Seiten einverstanden sind. Du kannst dir Bedenkzeit nehmen oder ablehnen.
Brauche ich dafür eine schriftliche Vereinbarung?
Sie ist dringend zu empfehlen. Schriftlich festgehaltene Punkte zu Termin, Ansprüchen und Zeugnis schützen beide Seiten vor späterem Streit.
Bleibt der Abfertigungsanspruch erhalten?
Im System „Abfertigung neu“ wird über die Vorsorgekasse angespart. Ob etwas ausgezahlt wird, hängt von Eintrittsdatum und Bedingungen ab und sollte vorab geklärt werden.
Fazit
Wer 2026 in Österreich vor einer einvernehmlichen Auflösung steht, sollte Beendigungstermin, offene Ansprüche und die Folgen für das Arbeitslosengeld vor der Unterschrift schriftlich klären. Eine kurze Rücksprache mit Arbeiterkammer oder AMS schafft Klarheit, bevor du unterschreibst.

